Endlich einmal E-Mails E-Mails sein lassen, dafür ist doch der Urlaub da, oder?! Aber ist es nicht entspannender, bei der Rückkehr nicht Hunderte E-Mails abarbeiten zu müssen und deshalb hin und wieder in den Account zu gucken? An dieser Frage scheiden sich die Geister. Die einen befürworten die komplette Ruhezeit, andere schwören auf den Effekt des „Zwischenchecks“.  Was spricht für das eine, was für das andere Vorgehen?

Fast überall in Deutschland sind schon Ferien und viele, viele Mitarbeiter genießen ihren wohlverdienten Sommerurlaub. Und immer wieder taucht, bevor ein Mitarbeiter sich verabschiedet, die grundsätzliche Frage auf: soll er seine E-Mails zwischendurch lesen, oder besser nicht? Zumindest in vielen KMU ist diese Frage nicht eindeutig geregelt. Große Unternehmen haben dazu Betriebsvereinbarungen, die das Lesen der E-Mails im Urlaub prinzipiell reguliert. Viele Firmen befürworten die Erreichbarkeit auch während der Ferien, zumindest für Manager. Die Telekom stellt es frei, ob ihre Mitarbeiter den Urlaub für E-Mails und Anrufe unterbrechen, Daimler hingegen löscht sogar eingehende E-Mails während der Abwesenheit, um den Mitarbeitern volle Entspannung zu garantieren. Ein sehr robuster Schritt, der vielleicht auch manchen Kollegen verärgert? Ich weiß es nicht, aber es gibt gute Argumente für dieses Vorgehen.

Schalten Sie im Urlaub komplett ab - auch von E-Mails und SMS

Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps

Der Urlaub ist zur Erholung da. Das sagt zumindest das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) . Es regelt nicht nur, in welchem Umfang Erholungsurlaub zu gewähren ist, in §8 bestimmt es auch, dass „während des Urlaubs der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten [darf].“

Und diese Erfahrung kennen viele – sobald man einen kurzen Anruf entgegen nimmt, einige Mails gelesen hat, ist man sofort wieder bei der Arbeit. Das stört die Erholung, weil man die Themen dann meist mit durch den Urlaub trägt.

Deshalb ist die Devise ganz klar: E-Mails, SMS und Anrufe werden im Urlaub ignoriert. Danach kann man erholt und kraftvoll wieder loslegen.

Und damit ist der Arbeitnehmer auf jeden Fall rechtlich auf der sicheren Seite. Er kann nicht verpflichtet werden, permanent erreichbar zu sein.

Unbedingt während des Urlaubs das E-Mail-Postfach aufräumen

Fazit

Wie handhabt ihr diese Frage in eurem Unternehmen? Ich bin ja immer neugierig auf neue Lösungen, also schreib mir gerne hier in den Kommentaren oder unter susanne.hencke@hrkreativ.com